Telefonmitschnitt

Sinnvoll oder heikel?

Im Jahre 2013 wurden der irischen Anglo Irish Bank veröffentlichte Telefonmitschnitte zum Verhängnis, die Gespräche zwischen Mitgliedern der Führungsetage über Strategien zur Täuschung von Regierungen sowie Zentralbanken beinhalteten. Scheinbar unbedacht wurde hier mehr als einmal das Telefon für derart Gespräche genutzt, ohne die Konsequenzen vorherzusehen. Die Mitschnitte wurden in der Presse veröffentlicht und somit nicht nur der Regierung, sondern auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Dabei ist es – zumindest in Deutschland – nahezu unmöglich, dass derlei Aufzeichnungen ohne das Wissen der Betroffenen überhaupt stattfinden. Hier ist es mit allerlei Regularien verbunden, so einen Telefonmitschnitt zu initiieren, und in der Regel sollten die Nutzer des Telefons über den Mitschnitt informiert sein, egal, ob es sich um interne oder externe Kommunikation handelt.

Interner Telefonmitschnitt

Generell genießen wir alle ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Telefonmitschnitte greifen also in dieses Grundrecht erheblich ein. Gemäß § 28 Absatz 1 Satz Nr. 1 und Nr. 2 BDSG allerdings gibt es Ausnahmen, und zwar immer dann, wenn es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle, also des Arbeitgebers, erforderlich ist. Das ist komplizierter als es zunächst klingt, denn die Grundrechte sind hier in der Hierarchie der Interessen zumeist höher angesiedelt und nur mit wirklich triftigen Argumenten zu umgehen.
Aber Vorsicht! Auch mit den besten Argumenten für einen Mitschnitt ist das heimliche Aufzeichnen verboten und wird teilweise sogar mit Freiheitsentzug bestraft! Einzige Lösung ist die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen, in diesem Fall also der Arbeitnehmer, deren Gespräche am Telefon aufgezeichnet werden.

Externer Telefonmitschnitt

Hier ist die Rede von Kundentelefonaten. Prinzipiell gilt das Gleiche wie für die unternehmensinterne Telefonie, nur dass eine generelle Einwilligung der betroffenen Personen – zumindest auf Kundenseite – schwierig wird. Daher muss es einen Prozess geben, der vor jedem einzelnen Telefonat eine Information über den Mitschnitt abgibt und es im besten Falle sogar ermöglicht, eine Aufzeichnung manuell zu steuern – also je nach Einwilligung des Kunden auch zu unterdrücken.

Warum überhaupt mitschneiden?

Nun kann man die berechtigte Frage stellen, warum es überhaupt Telefonmitschnitte geben muss, wenn die juristischen Fallstricke doch überall lauern? Hierfür gibt es durchaus Gründe:

  • Dokumentationszwecke: Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses
  • Aufzeichnung zu Schulungszwecken
  • allgemeine Qualitätssicherung, z. B. in Callcentern
  • automatische Verschriftung und Archivierung der Aufzeichnungen zu Nachweiszwecken

Sie wüssten gern mehr über die guten Gründe, Telefonate aufzuzeichnen? Dann probieren Sie einfach mal aus, was Sie mit den Aufzeichnungen alles machen können: info@voixen.ai

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